Norm
BAG §18 Abs3Rechtssatz
Wird die Bewilligung zur Kündigung erteilt, so besteht bis zur Wirksamkeit dieser Entscheidung die Behaltepflicht. Der Lehrberechtigte bzw Arbeitgeber kann die Kündigung zum nächstmöglichen Termin aussprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052684Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_009OBA00114_8800000_001