Norm
JN §28Rechtssatz
Ein hinreichender Inlandsbezug ist für eine Klage auf Nichtbestehen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegeben, der aus einem angeblich in Österreich begangenen oder sich (auch) auf den österreichischen Markt auswirkenden Wettbewerbsverstoß abgeleitet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046353Dokumentnummer
JJR_19880511_OGH0002_0040ND00001_8800000_001