RS OGH 1988/5/11 4Nd1/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1988
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Norm

JN §28

Rechtssatz

Ein hinreichender Inlandsbezug ist für eine Klage auf Nichtbestehen eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegeben, der aus einem angeblich in Österreich begangenen oder sich (auch) auf den österreichischen Markt auswirkenden Wettbewerbsverstoß abgeleitet wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Nd 1/88
    Entscheidungstext OGH 11.05.1988 4 Nd 1/88
    Veröff: ÖBl 1989,61 = RdW 1989,66

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046353

Dokumentnummer

JJR_19880511_OGH0002_0040ND00001_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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