RS OGH 1988/5/18 3Ob521/87, 1Ob519/91, 5Ob94/02p, 4Ob79/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1988
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 521/87
    Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 521/87
    Veröff: JBl 1988,648
  • 1 Ob 519/91
    Entscheidungstext OGH 20.03.1991 1 Ob 519/91
    nur: Bei Veräußerung eines Unternehmens können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden. (T1)
  • 5 Ob 94/02p
    Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 94/02p
    Auch; Beisatz: Eine "Zerstückelung" des Kaufpreises und Herauslösung eines auf die Überlassung der Mietrechte entfallenden Teils hat unter dem Aspekt des § 27 Abs 1 Z 1 MRG nicht stattzufinden, wenn nicht der Abschluss eines Scheingeschäftes hervorgekommen ist. (T2)
  • 4 Ob 79/18y
    Entscheidungstext OGH 29.05.2018 4 Ob 79/18y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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