Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Bei Veräußerung eines Unternehmens (hier: (Arztordination) können auch die Mietrechte im Kaufpreis Niederschlag finden, wenn nicht nur geradezu zum Schein eine Unternehmensveräußerung vorgeschützt wird und in Wahrheit nur eine Übertragung der Mietrechte beabsichtigt ist, so daß § 12 Abs 3 MRG nicht anzuwenden und eine verbotene Vereinbarung nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzunehmen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070249Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018