RS OGH 1988/5/18 3Ob522/88

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Veröffentlicht am 18.05.1988
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Norm

KO §81

Rechtssatz

Die Tätigkeit des Masseverwalters umfaßt in der Hauptsache die Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Gemeinschuldners, seiner Geschäftsführung und der Ursachen des Vermögensverfalls, der Aussichten, den Geschäftsbetrieb des Unternehmens aufrecht zu erhalten und fortzuführen; die Ermittlung des Standes der Masse, die Feststellung der Aktiven, die Einbringung und Sicherung der Aktiven sowie die Verwaltung und Verwertung der Masse, besonders des Unternehmens, das nicht fortgeführt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 522/88
    Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 522/88
    Veröff: SZ 61/128 = RZ 1988/53 S 223 = RdW 1988,394

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0065364

Dokumentnummer

JJR_19880518_OGH0002_0030OB00522_8800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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