Norm
ABGB §811Rechtssatz
Die Belohnung des Verlassenschaftskurators für eine Tätigkeit, welche der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse diente und im Konkurs der Verlassenschaft vom Masseverwalter übernommen und verwertet werden kann, ist insoweit als Masseforderung gemäß § 46 Abs 1 Z 2 KO anzusehen, als sich die Masse dadurch Honorar für den Masseverwalter ersparte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0013042Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.03.2016