Norm
ABGB §91 C6Rechtssatz
Partner, bei denen die äußeren Umstände das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft vermuten lassen, trifft eine Offenlegungspflicht hinsichtlich ihrer inneren Einstellung und einer über eine intime Beziehung hinausgehenden Bindung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047081Dokumentnummer
JJR_19880527_OGH0002_0030OB00061_8800000_001