Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Kein unzumutbarer sozialer Abstieg vom einfachen Vertreter im Außendienst, der mit Musterkoffern reist, zum Angestellten in einem Büro, mag es sich dabei auch um untergeordnete Agenden ohne besondere Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085727Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.03.2019