RS OGH 1988/5/31 5Ob95/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1988
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Norm

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §30 Abs2 Z4 C

Rechtssatz

Fehlt ein Tatbestandsmerkmal des § 12 Abs 3 MRG, so hat der Vermieter kein Wahlrecht zwischen Kündigung und dem gelinderen Mittel des Begehrens nach angemessenem Mietzins.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070258

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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