RS OGH 1988/5/31 5Ob95/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1988
beobachten
merken

Norm

MRG §12 Abs3 Ca

Rechtssatz

Wenn in Wahrheit kein Unternehmen veräußert wurde, sondern durch die Veräußerung der Gesellschaftsanteile lediglich die Übertragung der Mietrechte verschleiert werden sollte, liegt kein Fall des § 12 Abs 3 MRG vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070203

Dokumentnummer

JJR_19880531_OGH0002_0050OB00095_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten