Norm
ABGB §1053Rechtssatz
Der Käufer, der sich auf die fehlende Mustergerechtigkeit der gelieferten Ware zur Begründung seines Abwehranspruchs gegen die Zahlungsklage des Verkäufers beruft, gerät in Beweisnotstand, wenn er nicht mehr imstande ist, das ihm vor Vertragsabschluß übergebene Muster zu Beweiszwecken vorzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020024Dokumentnummer
JJR_19880531_OGH0002_0050OB00580_8700000_001