RS OGH 1988/5/31 5Ob580/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1988
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Norm

ABGB §1053
EVHGB Art8 Nr17
ZPO §266 B

Rechtssatz

Der Käufer, der sich auf die fehlende Mustergerechtigkeit der gelieferten Ware zur Begründung seines Abwehranspruchs gegen die Zahlungsklage des Verkäufers beruft, gerät in Beweisnotstand, wenn er nicht mehr imstande ist, das ihm vor Vertragsabschluß übergebene Muster zu Beweiszwecken vorzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020024

Dokumentnummer

JJR_19880531_OGH0002_0050OB00580_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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