Norm
HGB §13Rechtssatz
Eine Zweigniederlassung besitzt keine Rechtspersönlichkeit und kann nicht Partei eines Rechtsstreites sein. Eine Rechtsperson kann aber unter der Firma ihrer Zweigniederlassung verklagt werden.
BGH vom 24.11.1951, II ZR 26/51; Veröff: Sd JZ 1952,82
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035046Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2021