Beisatz: Aktivlegitimation der Rechtsanwaltskammern nicht nur für Klagen gegen Nichtmitglieder sondern auch für Klagen gegen Mitglieder nach § 1 UWG. (T2)
Auch; Beisatz: Da einer Rechtsanwaltskammer das Führen und Finanzieren von Musterprozessen erlaubt ist, begründet auch die im Einzelfall getätigte Zusage der Prozesskostendeckung gegenüber einer Partei eines laufenden Verfahrens, in dem eine Klärung einer, die Interessen ihrer Mitglieder berührende Rechtsfrage zu erwarten ist, keinen Wettbewerbsverstoß. (T3)