RS OGH 1988/6/15 1Ob559/88, 3Ob566/88, 8Ob517/90, 6Ob536/91, 1Ob27/15z, 10Ob2/16s, 9Ob83/17x, 3Ob13/

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 F

Rechtssatz

Durch § 30 Abs 2 Z 4 2.Fall MRG soll verhindert werden, dass der Hauptmieter unter Ausnützung des Mieterschutzes einem ihm nicht zustehenden Gewinn erzielt; der Hauptmieter soll keinen unbilligen Vorteil ziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0070606

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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