Norm
StGB §153Rechtssatz
Bei einer durch Provisionsvereinbarung begangenen Untreue liegt der tatbestandsmäßige Befugnis-Mißbrauch schon in der (für den Machtgeber nachteiligen) Auftragsvergabe; die (nachträgliche) Schadensrealisierung gehört nicht mehr zur (bereits vollendeten) Tathandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094791Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2021