Norm
StPO nF §294 Abs2Rechtssatz
Bei Fehlen mehrerer Anfechtungsmöglichkeiten steht das Unterbleiben der Berufungsausführung einer meritorischen Erledigung der (rechtzeitig angemeldeten) Berufung nach der Neufassung des § 294 Abs 2 StPO durch das StRÄG 1987 nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100374Dokumentnummer
JJR_19880616_OGH0002_0120OS00071_8800000_001