RS OGH 1988/6/22 3Ob520/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1988
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Norm

ABGB §1165 A

Rechtssatz

Der Auftragnehmer kann nicht dazu verhalten werden, Vorbereitungsarbeiten durchzuführen und/oder mit der Leistungsherstellung zu beginnen, bevor der Bauvertrag zustandegekommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0021713

Dokumentnummer

JJR_19880622_OGH0002_0030OB00520_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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