Norm
ABGB §1041 B5Rechtssatz
Bei Vereinnahmung des Verkaufserlöses aus einer Sache unter verlängerten Eigentumsvorbehalt durch den Zweitzessionar steht dem Erstzessionar gegen diesen ein Verwendungsanspruch gemäß § 1041 ABGB zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019823Dokumentnummer
JJR_19880623_OGH0002_0050OB00566_8800000_001