Norm
ZPO §14 ARechtssatz
Nur bei Vorliegen einer einheitlichen Streitpartei kann sich die Nichtigkeit auf das gesamte Verfahren erstrecken, wenn der gegen einen Teilgenossen gerichtlichen Vorgang geeignet war, die ganze einheitliche Streitpartei vom rechtlichen Gehör auszuschalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0035405Dokumentnummer
JJR_19880627_OGH0002_0050OB00579_8800000_001