Norm
NO §3Rechtssatz
Das Rechtsschutzinteresse an der Geltendmachung eines Anspruches im Prozeß oder im Provisionsverfahren kann aber wegen eines diesen Anspruch umfassenden vollstreckbaren Notariatsaktes nur dann von vornherein fehlen oder im Zuge des Verfahrens erster Instanz wegfallen, wenn der Kläger von dessen Existenz überhaupt Kenntnis hat und sich den Besitz dieser öffentlichen Urkunde zumindest verschaffen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0041932Dokumentnummer
JJR_19880628_OGH0002_0040OB00031_8800000_001