Norm
ABGB §1041 A2Rechtssatz
Der Verwendungsanspruch des § 1041 ABGB entfällt dann, wenn die Vermögensverschiebung gerechtfertigt ist; das ist nicht nur dann der Fall, wenn sie durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und dem Bereicherten, sondern auch dann, wenn sie durch das Gesetz gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0020032Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021