RS OGH 1988/6/28 15Os71/88 (15Os77/88), 13Os99/11z, 12Os100/18z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1988
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Norm

StPO §290 Abs2 A
StPO §366 Abs2 C

Rechtssatz

Von einer Aufhebung des Schuldspruchs aufgrund einer nur zugunsten des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde bleibt eine - im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nicht mehr behebbare - Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg unberührt.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 71/88
    Entscheidungstext OGH 28.06.1988 15 Os 71/88
  • 13 Os 99/11z
    Entscheidungstext OGH 13.10.2011 13 Os 99/11z
    Gegenteilig; Beisatz: Das Verbot der reformatio in peius erstreckt sich nur auf das Strafübel und nicht auch auf das Adhäsionserkenntnis. (T1); Beisatz: Auch eine Verweisung nach § 366 Abs 2 StPO wird bei erfolgreich bekämpftem Schuldspruch beseitigt, und zwar ? wie im Fall des § 366 Abs 1 StPO ? auch ohne Anfechtung durch den Privatbeteiligten. (T2)
  • 12 Os 100/18z
    Entscheidungstext OGH 13.09.2018 12 Os 100/18z
    Vgl; Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100510

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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