Norm
StPO §290 Abs2 ARechtssatz
Von einer Aufhebung des Schuldspruchs aufgrund einer nur zugunsten des Angeklagten ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde bleibt eine - im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot nicht mehr behebbare - Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg unberührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100510Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.10.2018