Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit einer Nutzungsbeeinträchtigung kommt es im besonderen Maße auf die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles an; i.d.R. wird daher keine Rechtsfrage iSd § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zu beantworten sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wesentlichkeit der EinwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010558Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.12.2021