Norm
ABGB §331Rechtssatz
Die Beurteilung der Notwendigkeit und Nützlichkeit des Aufwandes ist nach den Verhältnissen zu beurteilen, wie sie sich zur Zeit der Vornahme des Geschäftes darstellten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017942Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2016