Norm
B-KUVG §92 Abs3Rechtssatz
Mit dem Ausdruck "schädigenden sonstigen Einwirkungen" soll nur solche durch "nichtstoffliche" Strahlen umschrieben werden und keineswegs die Einschränkung auf durch "Stoffe oder Strahlen" hervorgerufene Krankheiten aufgehoben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086031Dokumentnummer
JJR_19880705_OGH0002_010OBS00189_8800000_001