RS OGH 1988/7/5 10ObS189/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.1988
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Norm

B-KUVG §92 Abs3

Rechtssatz

Mit dem Ausdruck "schädigenden sonstigen Einwirkungen" soll nur solche durch "nichtstoffliche" Strahlen umschrieben werden und keineswegs die Einschränkung auf durch "Stoffe oder Strahlen" hervorgerufene Krankheiten aufgehoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0086031

Dokumentnummer

JJR_19880705_OGH0002_010OBS00189_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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