Norm
ASVG §256Rechtssatz
Wird eine zeitlich begrenzte Invaliditätspension zuerkannt, fällt sie nach Ablauf der Frist weg, ohne daß es eines weiteren behördlichen Aktes bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085129Dokumentnummer
JJR_19880705_OGH0002_010OBS00172_8800000_002