RS OGH 1988/7/11 11Os92/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.07.1988
beobachten
merken

Norm

StPO nF §294 Abs2

Rechtssatz

Kann die (nicht ausgeführte) Berufung nur gegen den (einzigen) Strafausspruch gerichtet sein, ist eine Verdeutlichung im Sinne des vorletzten Satzes dieser Gesetzesnorm nicht zu fordern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100486

Dokumentnummer

JJR_19880711_OGH0002_0110OS00092_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten