RS OGH 1988/7/12 4Ob47/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.1988
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Norm

MSchG §12
MSchG §16
UWG §14 A1

Rechtssatz

Die konkrete Besorgnis einer unmittelbar bevorstehenden Rechtsverletzung des Eingriffes in ein anderes Kennzeichenrecht folgt nicht aus der Tatsache der Anmeldung oder Registrierung einer Marke. Aus der Anmeldung einer Marke ergibt sich weder, welchen konkreten kennzeichenmäßigen Gebrauch der Beklagte vorhat, noch, daß eine kennzeichenmäßige Benützung unmittelbar bevorstünde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0066666

Dokumentnummer

JJR_19880712_OGH0002_0040OB00047_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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