RS OGH 1988/7/12 4Ob40/88

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Veröffentlicht am 12.07.1988
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Norm

UWG §1 D1h
UWG §28

Rechtssatz

Auch der Anreizeffekt eines Preisausschreibens, ungewöhnlich hoher Geldpreis oder eines Gewinnspiels kann so stark sein, daß die Umworbenen von einer sachgerechten Prüfung der Konkurrenzangebote auf Preiswürdigkeit und Qualität abgelenkt und "magnetisch" zu der Werbeveranstaltung des Werbenden hingezogen werden; dadurch wird der Wettbewerb verfälscht. - "Egger-Bier"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077956

Dokumentnummer

JJR_19880712_OGH0002_0040OB00040_8800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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