Norm
UWG §1 D1hRechtssatz
Auch der Anreizeffekt eines Preisausschreibens, ungewöhnlich hoher Geldpreis oder eines Gewinnspiels kann so stark sein, daß die Umworbenen von einer sachgerechten Prüfung der Konkurrenzangebote auf Preiswürdigkeit und Qualität abgelenkt und "magnetisch" zu der Werbeveranstaltung des Werbenden hingezogen werden; dadurch wird der Wettbewerb verfälscht. - "Egger-Bier"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0077956Dokumentnummer
JJR_19880712_OGH0002_0040OB00040_8800000_003