RS OGH 1988/7/14 6Ob1533/88, 5Ob52/91, 6Ob29/06t, 10Ob48/08v, 6Ob264/09f, 8Ob144/09y, 8Ob26/12z, 9Ob

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Veröffentlicht am 14.07.1988
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Norm

ZPO §502 Abs1
ZPO §502 Abs4 Z1 HI2
AußStrG 2005 §62 Abs1

Rechtssatz

Eine nicht tragende Hilfsbegründung kann nicht zum Gegenstand eines außerordentlichen Rechtsmittels gemacht werden, weil sie für den Streitausgang nicht erheblich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0042736

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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