Norm
ZPO §502 Abs1Rechtssatz
Eine nicht tragende Hilfsbegründung kann nicht zum Gegenstand eines außerordentlichen Rechtsmittels gemacht werden, weil sie für den Streitausgang nicht erheblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0042736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2021