Norm
ABGB §971Rechtssatz
Die Frage, ob die vereinbarten Gegenleistungen des Benützungsberechtigten als Bestandzins oder als die Annahme einer eine Leihe (Bittleihe) rechtfertigender Anerkennungszins anzusehen ist, ist nach den Verhältnissen bei Vertragsabschluss zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019053Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.07.2021