Norm
MRG §14 Abs3Rechtssatz
Kein dringendes Wohnbedürfnis eines Eintrittsberechtigten, dessen Eigentumswohnung zum Zeitpunkt des Todes des Mieters auf bestimmte Zeit vermietet war, dieser Mietvertrag durch Zeitablauf aber bereits rund acht Monate nach dem Tod des Mieters aufgelöst ist und der Eintrittsberechtigte nicht behauptet, es wäre ihm aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gelungen, die eheste Räumung seiner Wohnung zu erreichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0069802Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.11.2018