RS OGH 1988/7/21 13Os54/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1988
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Norm

SGG nF §12 Abs2 IIA
StGB §70

Rechtssatz

Gewerbsmäßige Begehung liegt auch dann vor, wenn die eine fortlaufende Einnahme anstrebende Absicht auf eine wiederkehrende Tatverübung auch in anderer Täterschaftsform oder mit anderem modus operandi abzielt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087914

Dokumentnummer

JJR_19880721_OGH0002_0130OS00054_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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