Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Der verletzte Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch und hat daher nur Anspruch auf Ersatz entgangenen Gesellschaftsgewinnes und nicht auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten für Ersatzkräfte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
GmbH GesmbHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0022657Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021