RS OGH 1988/8/30 2Ob42/87, 1Ob126/01p, 6Ob312/05h, 2Ob238/07z, 6Ob43/10g, 9ObA77/10d, 2Ob27/16h, 1Ob

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Veröffentlicht am 30.08.1988
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Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1325 D2a
ABGB §1325 D6

Rechtssatz

Der verletzte Alleingesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch und hat daher nur Anspruch auf Ersatz entgangenen Gesellschaftsgewinnes und nicht auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten für Ersatzkräfte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

GmbH GesmbH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0022657

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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