Norm
AZG §5 Abs11Rechtssatz
Ist bezüglich der Überstunden der Anspruch durch Fristablauf erloschen (Verfallsbestimmung), so sind diese Überstunden dennoch bei Ermittlung der Höhe der Abfertigung zu berücksichtigen, wenn sie in dem Zeitraum lagen, der für die Berechnung der Abfertigung maßgeblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051409Dokumentnummer
JJR_19880831_OGH0002_009OBA00186_8800000_003