Norm
ZPO §228 B3bbRechtssatz
Ist aus der Klagserzählung zu erkennen, dass das Rechtsschutzziel tatsächlich die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses - ohne bestimmten Endtermin - ist, dann kann das (unzulässige) auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gerichtete Klagebegehren in ein solches auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses umgedeutet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0039010Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.03.2019