RS OGH 1988/9/1 8Ob30/88, 8Ob3/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1988
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Norm

JN §19

Rechtssatz

Bedenken eines Richters gegen die Prozeßfähigkeit einer Partei lassen nicht von vornherein den Schluß zu, daß er in der Sache selbst aus anderen als aus sachlichen Gründen entscheiden werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046079

Dokumentnummer

JJR_19880901_OGH0002_0080OB00030_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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