Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Die Gebietskörperschaft ist jedenfalls dann an einem konkreten öffentlichen Recht geschädigt, wenn Verfahrensvorschriften, die der Überprüfung der materiellen Berechtigung eines Antrags oder Ansuchens (hier: auf Erteilung einer Baubewilligung im Freilandgebiet) dienen, rundweg übergangen werden und dem Staat daher vorweg die Möglichkeit genommen wird, das Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen zu prüfen (so schon 13 Os 169/87 und die dort zitierte Judikatur).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0097084Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010