RS OGH 1988/9/6 10ObS64/88

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Veröffentlicht am 06.09.1988
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Ist ein selbständiger Kraftfahrzeug-Mechanikermechanikermeister und Kraftfahrzeug-Händler als Sachverständiger tätig, so ist die Sachverständigentätigkeit von dem durch die gewerbliche Tätigkeit begründeten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht umfaßt; dies ist nur dann der Fall, wenn nachgewiesen wird, daß die Sachverständigentätigkeit wesentlichen Interessen des Betriebes diente.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084153

Dokumentnummer

JJR_19880906_OGH0002_010OBS00064_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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