Norm
AbkSozSi Österreich - BRD Art45Rechtssatz
Seit dem Inkrafttreten der durch das Dritte Zusatzabkommen geschaffenen Fassung (01.07.1982) dürfen Nachzahlungen auch zur Hereinbringung eines Überbezuges einbehalten werden, der in einem anderen Zeitraum als dem entstanden ist, für den die Nachzahlung gebührt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076109Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00122_8800000_001