RS OGH 1988/9/6 10ObS122/88

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Veröffentlicht am 06.09.1988
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Norm

AbkSozSi Österreich - BRD Art45

Rechtssatz

Seit dem Inkrafttreten der durch das Dritte Zusatzabkommen geschaffenen Fassung (01.07.1982) dürfen Nachzahlungen auch zur Hereinbringung eines Überbezuges einbehalten werden, der in einem anderen Zeitraum als dem entstanden ist, für den die Nachzahlung gebührt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0076109

Dokumentnummer

JJR_19880906_OGH0002_010OBS00122_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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