Norm
ASVG §40Rechtssatz
Kann der Versicherungsträger aus der formlosen Übersendung des Übergabsvertrages (hier: Übermittlung einer notariell beglaubigten Abschrift des Übergabsvertrages), auf der eine ihr vom Versicherungsträger zur Verfügung gestellte, das ein Fall des § 40 ASVG vorliegt, ist die Anzeigepflicht erfüllt und zwar auch dann, wenn der Übergabsvertrag nach ein bis zwei Monaten ohne Begleitschreiben zurückgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083673Dokumentnummer
JJR_19880906_OGH0002_010OBS00192_8800000_001