Norm
JN §31 IRechtssatz
Eine Delegierung kommt nur so lange in Frage, als noch eine Verhandlung durchzuführen und eine Entscheidung zu fällen ist. Diese Voraussetzung liegt aber nicht vor, wenn das Verfahren bereits rechtskräftig beendet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0046312Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022