RS OGH 1988/9/14 9ObA181/88, 8Ob35/97y, 3Ob30/11z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1988
beobachten
merken

Norm

ZPO §519 Abs1 Z2 C
ZPO §521a Abs1 Z3

Rechtssatz

Der Rekurs gegen die Zurückweisung eines Fortsetzungsantrages durch das Berufungsgericht ist zulässig; dieser Rekurs ist zweiseitig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0043829

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten