Norm
ArbVG §3 Abs2Rechtssatz
Die Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer kann nicht im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches durch eine völlig andersartige Gegenleistung des Arbeitgeber kompensiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051072Dokumentnummer
JJR_19880914_OGH0002_009OBA00178_8800000_001