RS OGH 1988/9/14 9ObA178/88, 8ObA141/98p

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Veröffentlicht am 14.09.1988
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Norm

ArbVG §3 Abs2

Rechtssatz

Die Erschwerung der Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitnehmer kann nicht im Rahmen des Günstigkeitsvergleiches durch eine völlig andersartige Gegenleistung des Arbeitgeber kompensiert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051072

Dokumentnummer

JJR_19880914_OGH0002_009OBA00178_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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