Norm
ASVG §105aRechtssatz
Die Kosten der Zubereitung einer warmen Mahlzeit dürfen bei der Schätzung der erforderlichen Dienstleistungskosten nicht deshalb vernachlässigt werden, weil ältere oder behinderte Personen in manchen Gemeinden täglich ein warmes Mittagessen ("Essen auf Rädern") zugestellt erhalten können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0083678Dokumentnummer
JJR_19880920_OGH0002_010OBS00104_8800000_001