RS OGH 1988/9/20 10ObS246/88, 10ObS316/88, 10ObS161/89, 10ObS16/90, 10ObS95/90, 10ObS34/90, 10ObS270

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Norm

ASVG §255 Abs2 Ba

Rechtssatz

Für die Annahme eines angelernten Berufes genügt es nicht, dass der Versicherte die Kenntnisse und Fähigkeiten, welche jenen in einem erlernten Beruf gleichzuhalten sind, besitzt, sondern es müssen diese Kenntnisse und Fähigkeiten für die von ihm ausgeübte Berufstätigkeit erforderlich, also Voraussetzung hiefür gewesen sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0084616

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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