RS OGH 1988/9/20 5Ob64/88

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Norm

ABGB §1035
ABGB §1042 C5
WEG §19

Rechtssatz

Hat der Käufer einer Eigentumswohnung, durch eine nicht dem zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft maßgebenden Verteilungsschlüssel entsprechende Zahlungsvorschreibung des Verwalters veranlaßt, Zahlungen geleistet, die den im Verhältnis zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft auf ihn entfallenden Anteil an Eigenmitteln und Darlehensrückzahlungen übersteigen, so kann er die in diesen Zahlungen enthaltenen Beträge, die nach dem genannten Verhältnis von dem Verkäufer zu leisten gewesen wären, unmittelbar von diesen ersetzt verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0019755

Dokumentnummer

JJR_19880920_OGH0002_0050OB00064_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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