Norm
GOG §89Rechtssatz
Das an das zuständige Gericht adressierte Schriftstück muss am letzten Tag der Frist zur Post gegeben und noch an diesem Tag in postalische Behandlung genommen worden sein. (Verwendung einer Absender - Freistempelmaschine)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059636Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009