RS OGH 1988/9/27 2Ob23/88, 2Ob231/08x

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Veröffentlicht am 27.09.1988
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Norm

ABGB §1299 G

Rechtssatz

Wenn der Pilot eines Segelflugzeuges einen Motorflugzeugschleppstart unternimmt, sind von ihm die zur Ausübung dieser Tätigkeit objektiverweise erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten in gleicher Weise vorauszusetzen wie vom Piloten des an diesem Start beteiligten Motorflugzeuges; einen Mangel dieser erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben beide Piloten zu vertreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0026518

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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