Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Für das Vorliegen von Schuldausschließungsgründen ist der Arbeitnehmer beweispflichtig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Tätlichkeit, Ehrverletzung, BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0029868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018