Norm
ABGB §100Rechtssatz
Daß zwischen Ehegatten Arbeitsverträge zulässig sind, ergibt sich schon aus § 100 ABGB; im Zweifel ist aber von familienhafter Mitarbeit auszugehen, soweit es sich um die Beurteilung konkludenter Arbeitsverhältnisse geht ( § 48 ASGG ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0009611Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_009OBS00007_8800000_002